Zivilrecht

Das Zivilrecht ist für die Regelung von Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen zuständig. Basis sind hier Gleichordnung und Gleichberechtigung. Zivilrecht wird allgemein als auch im juristischen Sprachgebrauch gleichbedeutend zu bürgerlichem und Privatrecht benutzt.

Im Rahmen des Zivilrechts kümmern wir uns um alle Rechtsangelegenheiten, haben aber unsere Schwerpunkte in den folgenden Bereichen:

 
slng-klbn 2012-05-24 wid-14 drtm-bns 2012-05-24
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